5.6.2023 – OLG Hamburg: 77 Tage Nutzungsausfall für beschädigten Bentley

OLG Hamburg vom 28.10.2022, Az. 14 U 168/21

Ein Autofahrer erlitt mit seinem Bentley einen unverschuldeten Unfall. Die Reparatur dauerte 77 Tage. Für diese Zeit forderte der Geschädigte Nutzungsausfall von der Versicherung. Diese verweigerte die Zahlung. Der Geschädigte habe zuhause zwei weitere Fahrzeuge, nämlich einen Sportwagen und einen Pkw. Aufgrund seiner Schadenminderungspflicht habe er sich daher anderweitig Ersatz beschaffen müssen, da erkennbar war, dass die Reparatur sehr lange dauern würde. Der Geschädigte klagte.

Das OLG Hamburg gab dem Geschädigten Recht.

Es sei nachgewiesen, dass die beiden Fahrzeuge, die der Geschädigte zuhause habe, nicht geeignet gewesen seien, seinen Fahrbedarf zu decken. Der Sportwagen sei aufgrund seiner Bauweise nur mit einem sehr kleinen Laderaum versehen. Der Pkw sei so mängelbehaftet gewesen, dass erst eine Reparatur hätte erfolgen müssen, um den Wagen im Alltag zu nutzen. Dazu sei der Geschädigte nicht verpflichtet. Es war für den Geschädigten auch nicht absehbar, dass sich die Reparatur so verzögert, da erst bei der Demontage des Bentleys festgestellt wurde, dass weitere Schäden bestehen und Ersatzteile bestellt werden mussten, deren Lieferung sich stark verzögerte.